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SCHUSTER / KOBER: Todesstrafe mit unseren Werten nicht vereinbar

BERLIN. Zur Hinrichtung eines womöglich geistig behinderten Menschen in Texas erklären die menschenrechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER und der Menschenrechtsexperte Pascal KOBER:

Die FDP-Bundestagsfraktion verurteilt die gestern Abend vollzogene Hinrichtung des wahrscheinlich geistig behinderten Marvin Wilson in Texas. Nicht nur ist die Todesstrafe unter keinen Umständen mit den Menschenrechten vereinbar, weil sie auf eklatante Weise das Recht auf Leben verletzt. Darüber hinaus hatte der Oberste Gerichtshof der USA 2002 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Jede Todesstrafe unabhängig von Schwere der Tat, Schuld und geistiger Zurechnungsfähigkeit ist und bleibt falsch. Diese Position ist unverrückbar. Die Todesstrafe ist mit unseren Werten nicht vereinbar.

Sieben der 25 Hinrichtungen, die in diesem Jahr in den USA vollstreckt wurden, fanden in Texas statt. Mit dieser menschenrechtsverachtenden Bilanz stellt sich der Bundesstaat eklatant gegen den derzeitigen Trend zur Abschaffung der Todesstrafe in den USA. Denn in den vergangenen fünf Jahren haben vier US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft, und Vorschläge zur Aufhebung liegen auch in mehreren weiteren Bundesstaaten vor. Zuletzt hatte Connecticut als 17. Staat der USA die Todesstrafe Ende April abschafft.

Wir fordern die Verantwortlichen in den amerikanischen Bundesstaaten auf, die Todesstrafe endlich abzuschaffen und werden die Abschaffung der Todesstrafe weiter mit Nachdruck mit unseren amerikanischen Gesprächspartnern auf allen Ebenen im kritischen Dialog thematisieren.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
603-Schuster-Kober-Hinrichtung_in_Texas.pdf (08.08.2012, 92.74 KB)

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