BERLIN. Anlässlich der morgigen Vorbereitung der Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens der UN-Kinderrechtskonvention im Bundeskabinett sagt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Miriam GRUSS:
Schwarz-Gelb hat Deutschland zum Vorreiter in Sachen Kinderrechte gemacht: Kinderlärm ist kein Grund zur Klage mehr, die UN-Kinderrechtskonvention gilt vorbehaltlos, seit 2012 ist Deutschlands erstes Kinderschutzgesetz in Kraft. Jetzt wird Deutschland zudem als eines der ersten Länder weltweit den Vertrag zur Schaffung eines eigenen Beschwerdewegs für die UN-Kinderrechtskonvention ratifizieren.
Auf Wunsch der FDP wurde dieser Punkt im Koalitionsvertrag aufgegriffen und seitdem aktiv vorangetrieben. Deutschland hat das entsprechende Protokoll in Genf im Februar 2012 unterzeichnet. Dass die Ratifikation rasch folgen wird, zeigt die morgige Kabinetts¬befassung.
Bislang war die UN-Kinderrechtskonvention das letzte Menschenrechtsabkommen ohne eigenen Beschwerdeweg. Ein so genanntes Individualbeschwerdeverfahren macht es Kindern in Zukunft weltweit möglich, sich bei Rechtsverletzungen direkt nach Genf an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Das stärkt die internationale Durchschlagskraft der Kinderrechte erheblich.
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586-Gruss-Kinderrechte.pdf (31.07.2012, 92.23 KB)